Erfolgreiche Prüfung der Schutzräume

Mitteilung vom
10.05.2024

Bei einem Schutzraum handelt es sich um eine Schutzbaute in einem öffentlichen Gebäude oder privaten Wohnhaus. Gemäss dem Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) ist für jeden Einwohner und jede Einwohnerin ein Schutzplatz in einem Schutzraum in der Nähe des Wohnorts bereitzustellen. Schutzräume müssen von den Eigentümern gewartet und unterhalten werden. Die Gemeinde hat die Zivilschutzorganisation Freiamt beauftragt, die Betriebsbereitschaft und den Zustand der Schutzräume zu kontrollieren. Die Periodische Schutzraumkontrolle hat im April 2024 stattgefunden. Es wurden keine Mängel festgestellt. Die nächste Prüfung findet voraussichtlich im Jahr 2034 statt.