Gemeinderatswahlen für die Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren

Mitteilung vom
13.03.2025

Am Sonntag, 28. September 2025, finden die Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns für die Amtsperiode 2026/2029 statt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Montag, 18.  August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen.

Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bei einer Ersatzwahl bereits Mitglied der Behörde ist (§ 27a Abs. 2 GPR).