Familien

In der Gemeinde Boswil und der Region finden Familien neben zahlreichen Angeboten, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen, viele attraktive Möglichkeiten zur aktiven Freizeitgestaltung mit Kindern.
 

Seit dem 1. August 2016 ist das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung KiBeG in Kraft, welches die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Ziel hat. 

Das Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (KBR) sowie die dazugehörende Verordnung regeln die Beiträge der Gemeinde an diverse Betreuungsangebote. 

Anspruchsberechtigt sind in Boswil wohnhafte und steuerpflichtige Erziehungsberechtigte 

  • mit Kindern ab einem Alter von 4 Monaten bis zum Kindergarteneintritt für die Betreuung in anerkannten Institutionen
  • mit Kindern ab Kindergartenalter bis zum Abschluss der Primarschule für Angebote der Tagesstrukturen