Aktuell

In dieser Rubrik finden Sie laufend wichtige Informationen rund um das Dorfgeschehen. Schauen Sie regelmässig vorbei und bleiben Sie up to date.

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    16. Mai 2024 - Gemeindeverwaltung und Werkhof am Pfingstmontag geschlossen

    Die Gemeindeverwaltung und der Werkhof bleiben am Pfingstmontag, 20. Mai 2024, geschlossen. Für die Meldung von Todesfällen sind wir gerne am Dienstag, 21. Mai 2024, wieder wie gewohnt erreichbar.

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    16. Mai 2024 - Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

    Grundstückbesitzer sowie deren Mieter werden gebeten, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden bevor Äste in Strassen, Trottoirs und Fusswege hineinragen und das Befahren und Begehen derselben behindern. Überragende Äste müssen bis auf mind. 4.50 m Höhe zurückgeschnitten werden. Nach § 109 Abs. 2 BauG dürfen die öffentlichen Strassen und Wege vom anstossenden Grundeigentum aus weder durch Einfriedigung, Bäume und Sträucher noch durch sonstige Objekte beeinträchtigt werden. Gemäss den §§ 111 BauG und 42 BauV gelten folgende Vorschriften: Bäume und Sträucher bis zu 80 cm Höhe sind gegenüber Kantonsstrassen auf 1 m und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden; Sträucher von mehr als 80 cm bis zu 1.80 m Höhe sowie einzelne Bäume sind gegenüber Kantonsstrassen auf 2 m und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden. In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein.

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    16. Mai 2024 - Apéro für die Bevölkerung beim Schützenhaus während des Feldschiessens

    Die Schützengesellschaft Boswil lädt die Bevölkerung des Dorfes am Samstag, 25. Mai, 12.30 bis 13.30 Uhr, zu einem kleinen Apéro beim Schützenhaus ein. Dies als Dank für die Unterstützung der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde beim Umbau des Schützenhauses. Natürlich können die renovierten Räumlichkeiten gerne besichtigt werden. Zudem freut sich die Schützengesellschaft, wenn die Bevölkerung den Apéro auch mit der Teilnahme am Feldschiessen (Schiesszeiten: Freitag, 17. Mai, 16.30 bis 19.30 Uhr; Freitag, 24. Mai, 16.30 bis 19.30 Uhr; Samstag, 25. Mai, 14 bis 18 Uhr – mit Spiessbraten zum Nachtessen; Sonntag, 26. Mai, 9 bis 12 Uhr) verbindet – Ausrüstung und Betreuung werden zur Verfügung gestellt.

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    10. Mai 2024 - Erfolgreiche Prüfung der Schutzräume

    Bei einem Schutzraum handelt es sich um eine Schutzbaute in einem öffentlichen Gebäude oder privaten Wohnhaus. Gemäss dem Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) ist für jeden Einwohner und jede Einwohnerin ein Schutzplatz in einem Schutzraum in der Nähe des Wohnorts bereitzustellen. Schutzräume müssen von den Eigentümern gewartet und unterhalten werden. Die Gemeinde hat die Zivilschutzorganisation Freiamt beauftragt, die Betriebsbereitschaft und den Zustand der Schutzräume zu kontrollieren. Die Periodische Schutzraumkontrolle hat im April 2024 stattgefunden. Es wurden keine Mängel festgestellt. Die nächste Prüfung findet voraussichtlich im Jahr 2034 statt.

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    2. Mai 2024 - Bauschutt im Wald

    In der vergangenen Woche musste der Gemeinderat vom Förster bzw. vom Werkhof zur Kenntnis nehmen, dass Bauschutt im Wald abgelagert wurde. Natürlich reichte der Gemeinderat bei der Polizei eine Strafanzeige gegen Unbekannt ein. Gleichwohl möchte der Gemeinderat die Einwohnerschaft auf diese Tat aufmerksam machen. Nebst dem Personalaufwand von Forst und Werkhof, welche den Bauschutt abführten, muss der Steuerzahler auch die ordnungsgemässe Entsorgung bezahlen. Der finanzielle Schaden ist das eine. Die Verschmutzung des Waldes und damit eine allfällige Gefährdung der Tiere kann der Gemeinderat nicht akzeptieren. Er bittet deshalb die Einwohnerschaft um Aufmerksamkeit. Sollte sie solche Handlungen sehen, so wird die Einwohnerschaft gebeten, dies der Polizei oder der Gemeindekanzlei zu melden.

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    2. Mai 2024 - Forstbetrieb Region Muri: Neue Homepage

    Endlich wurde die neue Homepage des Forstbetriebs Region Muri aufgeschaltet. Da die alte Adresse www.forstmuri.ch gehackt wurde, musste eine neue Adresse in Betrieb genommen werden. Die neue Adresse lautet: www.forst-region-muri.ch. Im gleichen Zusammenhang wurde die Mailadresse erneuert. Sie lautet: info@forst-region-muri.ch. Ab sofort kann wieder Brennholz über die Homepage bestellt werden. Ebenfalls unter der Rubrik „Aktuelles“ werden Neuigkeiten und Arbeiten vom Forstbetrieb publiziert.

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    25. Apr. 2024 - Bauten ohne Bewilligung

    Der Gemeinderat stellt immer wieder fest, dass Bauten ohne Baubewilligung erstellt werden. Die Folge ist jene, dass, obwohl die Baute schon errichtet wurde, nachträglich ein Baugesuchsverfahren durchgeführt werden muss. Sollte es sich während des Verfahrens herausstellen, dass die Baute baupolizeilich nicht bewilligt werden kann, kann es geschehen, dass die bereits erstellte Baute auf Kosten der Bauherrschaft zurückgebaut werden muss. Sollte die Baute baupolizeilich bewilligt werden können, spricht der Gemeinderat nachträglich die Baubewilligung und eine Baubusse aus. Bei besonders schweren Fällen erstattet der Gemeinderat bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige. Der Gemeinderat bittet deshalb die Bevölkerung, vor der Erstellung einer Baute abzuklären, ob diese baubewilligungspflichtig ist oder nicht.

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    3. März 2024 - Ergebnis der kommunalen Urnenabstimmung vom 3. März 2024
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    8. Febr. 2024 - Stille Wahl des Mitgliedes und Ersatzmitgliedes der Steuerkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025

    Nachdem in der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen eingegangen sind, hat das Wahlbüro gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) nachstehende Personen in stiller Wahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 als gewählt erklärt:

    Mitglied Steuerkommission

    • Zeltner Peter, 1994, Zentralstrasse 26A, Die Mitte, neu

    Ersatzmitglied Steuerkommission 

    • D’Andrea Nicola, 1976, Wiesenweg 1b, Die Mitte, neu

    Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert 3 Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses eingeschrieben beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

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    8. Febr. 2024 - Asyl-Zuweisungszahlen Boswil

    Die Gemeinden sind zuständig für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von ausländischen schutzbedürftigen Personen. Der kantonale Sozialdienst legt die Ausnahmequoten für die Gemeinden fest. Die Aufnahmequote wird anhand der Einwohnerzahl berechnet. Für Boswil gilt per 1. Januar 2024 eine Aufnahmepflicht von 35 Personen. Aktuell werden 28 Personen angerechnet. Weitere 4 Plätze stellt die Gemeinde zur Verfügung. Demnach wird die Quote um 3 Personen nicht erfüllt. Der kantonale Sozialdienst hat deshalb dem Gemeinderat eine entsprechende Zuweisungsverfügung zugestellt. Sollte der Gemeinderat diese Aufnahmequote nicht erfüllen, so hätte er eine Ersatzvornahme von CHF 90.-- pro Tag und pro Person zu entrichten. Der Gemeinderat hat aber die Möglichkeit die Aufnahmequote in den gemeindlichen Liegenschaften zu erfüllen und hat dies dem kantonalen Sozialdienst entsprechend mitgeteilt.