Aktuell

In dieser Rubrik finden Sie laufend wichtige Informationen rund um das Dorfgeschehen. Schauen Sie regelmässig vorbei und bleiben Sie up to date.

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    8. Aug. 2024 - Ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung vom 4. September 2024

    In der letzten Zeit arbeitete der Gemeinderat intensiv an der Weiterbearbeitung des neuen Schulhauses. Diese Arbeiten sind nun so fortgeschritten, dass ein weiterer Schritt, sprechen eines Projektierungskredites, vorgenommen werden kann. Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Boswil werden deshalb auf Mittwoch, 4. September 2024, 20.00 Uhr, Mehrzweckhalle, zu einer ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung eingeladen. Die Gemeindeversammlungsvorlage wird den Stimmberechtigten zu gegebener Zeit ordnungsgemäss zugestellt.

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    8. Aug. 2024 - Schulhausneubau: Vorstellung der Ergebnisse des Wettbewerbs

    Die Stimmberechtigten sprachen einen Kredit für die Durchführung eines Projektwettbewerbs für den Schulhausneubau. Dieser Wettbewerb wie auch die Jurierung fand zwischenzeitlich statt und die Ergebnisse dieses Wettbewerbs können nun der Einwohnerschaft vorgestellt werden. Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung deshalb auf Samstag, 24. August 2024, 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr, Foyer Mehrzweckhalle, zu einer Informationsveranstaltung ein. Es wird das Siegerprojekt erläutert und im Anschluss können die Besucher sämtliche Projekteingaben während des Apéros begutachten. Wenn jemand nicht an dieser Veranstaltung teilnehmen kann, so können die Projekteingaben während der Zeit vom Montag, 26. August 2024, bis Freitag, 30. August 2024, jeweils von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr, in der Schule (Raum wird gekennzeichnet) eigenständig besichtigt werden. 

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    8. Aug. 2024 - Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse

    Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfristen sind die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. Juni 2024 und der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 28. Juni 2024 in Rechtskraft erwachsen. 

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    8. Aug. 2024 - Maria Himmelfahrt: Schalter der Gemeindeverwaltung geschlossen

    Im Bezirk Muri ist der Maria Himmelfahrt ein Feiertag. Aus diesem Grund sind die Schalter der Gemeindeverwaltung am Donnerstag, 15. August 2024, geschlossen. 

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    8. Aug. 2024 - Ausflug des Gemeindepersonals

    Am Dienstag, 20. August 2024, findet der Ausflug des Gemeindepersonals statt. Aus diesem Grund sind sämtliche Mitarbeitenden an diesem Tag nicht erreichbar und die Schalter der Gemeindeverwaltung sind geschlossen.

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    8. Aug. 2024 - 1. August-Feier

    Der Gemeinderat und alle Gäste danken dem durchführenden Verein Volkstanzgruppe Lindenberg für die sehr schöne, mit einigen, kurzfristigen Umorganisationen infolge plötzlich auftretenden Windböen und leichten Regenschauer anlässlich der 1. August Feier am Abend des 31. Juli 2024. Ein gelungenes kleines „Dorffest“ mit Allem was dazu gehört, welches immer wieder zu schönen Begegnungen und Gesprächen zwischen Freunden und Bekannten animiert. Volkstanzgruppe Lindenberg, Festredner Seppi Schönenberg, herzlichen Dank für diesen Einsatz.

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    4. Juli 2024 - Obligatorische Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz; Vororientierung über die Teilnahmepflicht an alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen sowie Aus-länderinnen und Ausländer (Status C), welche dieses Jahr 23 Jahre alt werden

    Der aargauische Gesetzgeber hat seit dem 1. Januar 2024 geregelt, dass nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner (Frauen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer), die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, neu obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz in ihrer Region teilnehmen müssen (§ 18a Abs. 2 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau [BZG-AG]). Die Teilnahme an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung gilt als Amtstermin (§ 8c Abs. 1 der Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau).

    Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer (Status C) mit dem Jahrgang 2001 sind im Jahr 2024 verpflichtet, an der Veranstaltung in der eigenen Region teilzunehmen. Diese Information dient als Vororientierung. Pflichtige Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Laufe des Jahres von den regionalen Stellen aufgeboten. Dem Aufgebot ist Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung des Aufgebots kann, sofern keine rechtlich geregelten Ausnahmegründe vorliegen, sanktioniert werden. Weitere Auskünfte finden Sie unter www.ag.ch/Sicherheitsveranstaltung.

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    30. Juni 2024 - Boswil-Info 44 / Juni 2023

    Inhaltsverzeichnis

    • Unser Abwasser - wie weiter?
    • Neuer Mitarbeiter
    • Arbeitsjubiläen
    • Weibelinnen im Einsatz für Boswil
    • Die Musikgesellschaft stellt sich vor
    • Einblick in die Amtsstube
    • Die Entwicklung von Fröschen
    • Projektwoche zum Thema "Vielfalt"
    • Einblick in den Schülerrat der Oberstufe
    • Samuel Berger - Schlagzeuger
    • Begabungs- und Begabtenförderung
    • Ein bisschen Frieden
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    22. Mai 2024 - Abwasserverband Chlostermatte "Tag der offenen Tür - 40-Jahr-Jubiläum" am 15.06.2024

    Alle Details können Sie dem Flyer entnehmen.

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    16. Mai 2024 - Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

    Grundstückbesitzer sowie deren Mieter werden gebeten, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden bevor Äste in Strassen, Trottoirs und Fusswege hineinragen und das Befahren und Begehen derselben behindern. Überragende Äste müssen bis auf mind. 4.50 m Höhe zurückgeschnitten werden. Nach § 109 Abs. 2 BauG dürfen die öffentlichen Strassen und Wege vom anstossenden Grundeigentum aus weder durch Einfriedigung, Bäume und Sträucher noch durch sonstige Objekte beeinträchtigt werden. Gemäss den §§ 111 BauG und 42 BauV gelten folgende Vorschriften: Bäume und Sträucher bis zu 80 cm Höhe sind gegenüber Kantonsstrassen auf 1 m und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden; Sträucher von mehr als 80 cm bis zu 1.80 m Höhe sowie einzelne Bäume sind gegenüber Kantonsstrassen auf 2 m und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden. In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein.