Aktuell

In dieser Rubrik finden Sie laufend wichtige Informationen rund um das Dorfgeschehen. Schauen Sie regelmässig vorbei und bleiben Sie up to date.

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    14. Nov. 2024 - Einschränkung Verkehr an der Vorstadt

    Aufgrund einer Baustelle wurde an der Vorstadt der Einbahnverkehr signalisiert und eine Umleitung (Südstrasse) eingerichtet. Die Einschränkungen werden voraussichtlich bis Ende Dezember 2024 bestehen bleiben. Die Bevölkerung wird gebeten, die Signalisation zu beachten und die Geschwindigkeit zu verringern. 

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    14. Nov. 2024 - Hundehalter: Verhaltensregeln

    Damit es keinen Konflikt zwischen Mensch und Hund gibt, sollten die Hundehalter folgende Verhaltensregeln berücksichtigen:

    Verhalten im Siedlungsgebiet: 
    Im Siedlungsgebiet, insbesondere rund um Kindergärten, Schulhäusern und Spielplätzen, ist der Hund an der Leine zu führen. 

    Rücksicht gegenüber Passanten: 
    Der Hund darf niemanden belästigen. Beim Kreuzen oder Überholen von Passanten ist der Hund auf der abgewandten Seite an der Leine zu führen. Besondere Rücksicht gilt bei Begegnungen mit Müttern und Kleinkindern oder Kinderwagen, alten oder behinderten Personen, Sportlern (Jogger etc.).

    Betreten verboten: 
    Der Hund hat nichts in fremden Gärten oder landwirtschaftlich bestelltem Land verloren. 

    Nichts liegen lassen: 
    Der Kot des Hundes ist aufzunehmen und mit einem Robidog-Säckchen ordnungsgemäss zu entsorgen. Zudem sind alle Gegenstände (zum Beispiel Stöcke) ebenfalls aufzunehmen und dürfen nicht liegen gelassen werden. 

    Begegnungen mit Kindern:
    In Anwesenheit von kleinen Kindern spielt man nicht mit dem Hund. Kind und Hund dürfen grundsätzlich nie unbeaufsichtigt gelassen werden.

    Höflich bleiben bei Konflikten: 
    Bei Konflikten den höflichen Umgang wahren. Die durch Hunde verursachten Schäden sind vom Hundehalter zu übernehmen.

    Der Gemeinderat dankt allen Hundehaltern für das Einhalten dieser Regeln. 

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    7. Nov. 2024 - Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung

    Am Dienstag, 26. November 2024, 20:00 Uhr, findet die nächste Einwohnergemeindeversammlung in der Mehrzweckhalle statt. 
    Der Gemeinderat hat folgende Traktanden festgelegt:

    1. Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen vom 26. Juni 2024 und vom 4. September 2024
    2. Zustimmung zum Verpflichtungskredit „Abwasser-Entlastungsleitung Grundächer“
    3. Zustimmung zum Verpflichtungskredit „Projektierung Süd II, 1. Abschnitt“
    4. Zustimmung zum Verpflichtungskredit „Erschliessungsplan Süd II, 2. Abschnitt“
    5. Zustimmung zum Budget 2025, inkl. Steuerfuss
    6. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an ausländische Staatsangehörige
                  a. Einbürgerungsgesuch Dukova, Galina Hristova mit Kindern Alexandra 
                      Georgieva und Konstantin Georgiev
                  b. Einbürgerungsgesuch Lademann, Isa
                  c. Einbürgerungsgesuch Kaefer Ferreira, Samuel
    7. Verschiedenes, Orientierung und Umfrage
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    7. Nov. 2024 - Werkhof Boswil: Deckäste

    Ab sofort bietet der Werkhof Boswil Deckäste an. Ein Bund Deckäste kostet CHF 20.00 und muss bar bei der Abholung bezahlt werden. 
    Bitte vor Abholung den Werkhof Boswil anrufen (079 332 29 78).

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    7. Nov. 2024 - Traktanden der Ortsbürgergemeindeversammlung

    Am Freitag, 29. November 2024, 19.00 Uhr, im Schützenhaus Boswil, findet die Ortsbürgergemeindeversammlung statt. 
    Hierfür werden die folgenden Traktanden unterbreitet:
     

    1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 28. Juni 2024
    2. Zustimmung Budget 2025
    3. Zustimmung Durchleitungsvertrag Abwasserleitungen zwischen der Ortsbürgergemeinde Boswil und der Einwohnergemeinde Kallern
    4. Verschiedenes, Orientierung und Umfrage
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    31. Okt. 2024 - Forstbetrieb Region Muri: Deckäste

    Der Forstbetrieb Region Muri bietet ab Dienstag, 05. November 2024, Deckäste beim Forstwerkhof Maiholz in Muri oder bei der Entsorgungsstelle Boswil an. Bitte vor Abholung beim Forstwerkhof Maiholz Förster Oliver Eichenberger anrufen (079 845 20 20).

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    24. Okt. 2024 - Sanierung und Sperrung Boswilerstrasse

    Nach mehrjährigen Planungsarbeiten startet die Sanierung der Boswilerstrasse am Montag, 28.10.2024 und wird je nach Witterungsverhältnissen bis ca. Ende Februar 2025 andauern. In Weissenbach selber werden zwischen Februar bis Dezember 2025 weitere Sanierungen und Erschliessungen durchgeführt. Entsprechend ist die Boswilerstrasse zwischen dem Abzweiger Weissenbach/Boswil Richtung Buttwil und dem Abzweiger Kantonsstrasse/Seetalstrasse Richtung Boswil zwischen Montag, 28.10.2024 und ca. Ende Februar 2025 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Obwohl die Durchfahrt zwischen Weissenbach und Boswil in dieser Zeit offen ist, wird die Umleitung über Muri empfohlen. Die Sperrung der Boswilerstrasse pro Fahrt wird etliche Zusatzminuten kosten. Dennoch kann so mit einem Schlag sämtliche Werke (Wasser, Abwasser, Strom und Swisscom) sowie der Strassenbelag erneuert werden. Dies stellt sicher, dass auf lange Zeit keine weiteren Arbeiten an der Boswilerstrasse mehr nötig sind. Die Zugänglichkeit zu Liegenschaften und Kulturland wird in dieser Zeit durch einen engen Kontakt zwischen Bauunternehmen Amrein Bau AG sowie der Bauleitung Scheidegger + Partner AG und den Eigentümern sichergestellt.

    Das Gesamtprojekt unterteilt sich in folgende Etappen: 

    Etappe 1: Spülbohrung Weissenbach Höhe Weissenbach beim Abzweiger Weissenbach/Boswil/Buttwil ab 28.10.2024.
    Etappe 2: Sanierung Boswilerstrasse Teil Abzweiger Weissenbach/Boswil Richtung Buttwil bis Höhe Buchli bis Ende 2024.
    Etappe 3: Sanierung Boswilerstrasse Teil Höhe Buchli Richtung Buttwil bis Abzweiger Kantonsstrasse/Seetalstrasse bis Februar 2025.
    Etappe 4: Sanierung Weissenbach Teil Abzweiger Weissenbach/Boswil/Buttwil Richtung Weissenbach bis Anfang Weiler bis Mai 2025.
    Etappe 5: Sanierung Weissenbach Anfang Weiler Richtung Süden bis August 2025.
    Etappe 6: Sanierung Weissenbach Anfang Weiler Richtung Westen bis Dezember 2025.

    Sämtlichen Verkehrsteilnehmern wie auch Anwohnern wird für ihr Verständnis gedankt. 

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    17. Okt. 2024 - Bestellung Brennholz grün

    Der Forstbetrieb Region Muri rüstet im Zuge der jährlichen Holznutzung Brennholz. Frisches Brennholz ab Wald aus aktueller Schlagsaison muss bis Ende Dezember 2024 bestellt werden. Die Bestellung bitte per Mail an info@forst-region-muri.ch oder per Telefon 079 845 20 20. Weitere forstliche Produkte, wie z. B. trockenes Brennholz ab Lager kann das ganze Jahr bezogen werden. Mehr Informationen finden Sie auf unserer neuen Homepage: www.forst-region-muri.ch.

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    3. Okt. 2024 - Verfallsanzeigen Steuern 2024

    Vor kurzem wurden die Verfallanzeigen für die Steuern 2024 zugestellt. Die Steuerpflichtigen erhalten eine Verfallanzeige, wenn die Steuern 2024 noch nicht vollumfänglich beglichen sind. Die Verfallanzeige ist keine Mahnung. Sie dient lediglich dazu, den Zahlungstermin für die provisorischen Steuern vom 31. Oktober 2024 nochmals anzukünden. Sollte sich eine steuerpflichtige Person in finanziellen Schwierigkeiten befinden oder sollte eine fristgerechte Bezahlung der offenen Steuern nicht möglich sein, so hat die steuerpflichtige Person mit der Abteilung Finanzen (finanzen@boswil.ch oder Tel. 056 678 90 05) Kontakt aufzunehmen. Nach erfolgter Mahnung kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Die Folge ist, dass Gebühren für Mahnungen (CHF 35.00) und Betreibungen (CHF 100.00) erhoben werden. 

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    26. Sep 2024 - Verfallsanzeigen Steuern 2024

    In der letzten Woche wurden die Verfallanzeigen für die Steuern 2024 zugestellt. Die Steuerpflichtigen erhalten eine Verfallanzeige, wenn die Steuern 2024 noch nicht vollumfänglich beglichen sind. Die Verfallanzeige ist keine Mahnung. Sie dient lediglich dazu, den Zahlungstermin für die provisorischen Steuern vom 31. Oktober 2024 nochmals anzukünden. Sollte sich eine steuerpflichtige Person in finanziellen Schwierigkeiten befinden oder sollte eine fristgerechte Bezahlung der offenen Steuern nicht möglich sein, so hat die steuerpflichtige Person mit der Abteilung Finanzen (finanzen@boswil.ch oder Tel. 056 678 90 05) Kontakt aufzunehmen. Nach erfolgter Mahnung kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Die Folge ist, dass Gebühren für Mahnungen (CHF 35.00) und Betreibungen (CHF 100.00) erhoben werden.