Info an alle Hundehalterinnen und Hundehalter

Mitteilung vom
10.10.2024

Leinenpflicht
Nicht sicher abrufbare Hunde gehören an die Leine. Dies gilt insbesondere im Wohngebiet, entlang von Privatland und uneingezäunten Gärten wie auch entlang von Strassen (Strassenverkehr).

Hunde in Vorgärten
Bitte lassen Sie Ihren Hund nicht in fremden Vorgärten und Gärten frei herumlaufen um sich zu versäubern. Sie hätten auch keine Freude, wenn fremde Hunde in Ihrem Garten das Bein heben.

Hunde in landwirtschaftlichen Kulturen
Hundekot kann für Rinder, Schafe und Ziegen zur Gefahr werden. Dass der Kot bei Rindern, Kühen und Kälbern zu schwerwiegenden Gesundheitsstörungen führt, ist den wenigsten Hundehaltern bekannt. So sollten Hunde grundsätzlich an der Leine geführt werden und generell keinen Zutritt zu landwirtschaftlich genutzten Flächen haben.

Kotaufnahmepflicht
Gilt immer und überall. Die Entsorgung der Kotsäcklein hat im Robidog zu erfolgen! Landwirte und Spaziergänger werden Ihnen dankbar sein und es bedeutet auch gesundheitlichen Schutz für die Hunde.

 

Verstösse gegen diese Vorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbusse geahndet werden. Vielen Dank an alle, welche ihre Hundehalterpflichten bereits heute schon vorbildlich wahrnehmen.