Aktuell

In dieser Rubrik finden Sie laufend wichtige Informationen rund um das Dorfgeschehen. Schauen Sie regelmässig vorbei und bleiben Sie up to date.

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    17. Apr. 2025 - 2. Freiämter Wandertag 14. September 2025; Gesuch um Bewilligung einer Veranstaltung im Wald

    Am 14. September 2025 soll der Freiämter Wandertag durchgeführt werden. Es sind drei verschiedene Routen vorgesehen. Es wird eine Teilnehmerzahl von ca. 1'000 Personen erwartet. Die Routen liegen in den Gemeinden Boswil, Kallern und Sarmenstorf abseits von Waldstrassen. Gemäss § 11 des Waldgesetzes des Kantons Aargau ist hierfür eine Bewilligung erforderlich. Das Gesuch liegt vom 22. April 2025 bis 21. Mai 2025 in den Gemeindekanzleien Boswil, Kallern und Sarmenstorf öffentlich auf. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist gegen das Gesuch Einwendung vorbringen. Einwendungen sind schriftlich beim jeweiligen Gemeinderat und beim Kreisforstamt 3 Lenzburg-Freiamt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

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    17. Apr. 2025 - Stellenausschreibung Werkhofmitarbeiter

    Bei der Abteilung Werkhof der Gemeinde Boswil ist per sofort die Vollzeitstelle eines/r

    jüngeren Werkhof-Mitarbeiters/in (Lehrabgänger(in) willkommen) neu zu besetzen.

    Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen:

    • Allgemeine Bau-, Unterhalts- und Reinigungsarbeiten von Strassen, Kanalisationen und Gewässern
    • Unterhalt von Grün- und Sportanlagen
    • Mithilfe Entsorgungswesen
    • Friedhofunterhalt und Mithilfe bei Bestattungen
    • Unterhalt und Wartung von Maschinen, Fahrzeugen usw.

    Anforderungen:

    • abgeschlossene Berufslehre im handwerklichen Bereich, vorzugsweise als Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt «Fachrichtung Werkdienst»
    • zuverlässige und exakte Arbeitsweise
    • Bereitschaft für unregelmässige Arbeitszeiten (Abend-, Wochenend- und Piketteinsätze)
    • körperlich aktiv, flexibel und belastbar
    • gute Umgangsformen
    • Führerausweis Kat. B (und, wenn möglich Kat. BE)

    Wir bieten:

    • angenehmes Arbeitsklima in einem kleinen, motivierten Team
    • zeitgemässe Arbeitsbedingungen
    • Möglichkeiten zu Aus- und Weiterbildungen
    • Arbeitsplatz mit modernen Einrichtungen und Arbeitsmitteln

    Nähere Auskunft erteilt gerne der Leiter der Abteilung Werkhof, Herr Othmar Berger (Tel. 079 332 29 78).

    Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen, einem Foto und Ihrer Lohnvorstellung reichen Sie online an folgende Adresse ein: roger.rehmann@boswil.ch

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    3. Apr. 2025 - Schulwegsicherung

    In den letzten Jahren war die Bautätigkeit in Boswil sehr gross. Verschiedene neue Gebäude wurden erstellt und diese sind teilweise auch von Familien mit Schulkindern bewohnt. Dieser Umstand führt dazu, dass sich der Gemeinderat veranlasst sieht, eine Überprüfung der Schulwege vorzunehmen. Diese Überprüfung führt der Rat zusammen mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) aus. Die Überprüfung soll gebietsweise vorgenommen werden. So hat der Gemeinderat der bfu einen ersten Auftrag für das Gebiet «Vorstadt / Süd-, Martins-, Weissenbachstrasse» erteilt. Gleichzeitig hat er hierfür eine Arbeitsgruppe eingesetzt. In dieser Gruppe arbeiten auch Vertreter dieses Quartiers mit. Nach der Umsetzung allfälliger Massnahmen soll die Arbeit in einem weiteren Quartier fortgeführt werden. In diesem Fall wird die Arbeitsgruppe entsprechend mit Bewohnern dieses Quartiers bestellt. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit diesem Vorgehen die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöht werden kann. 

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    3. Apr. 2025 - Gemeinderatswahlen für die Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren

    Am Sonntag, 28. September 2025, finden die Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns für die Amtsperiode 2026/2029 statt.

    Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Montag, 18.  August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen.

    Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

    Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bei einer Ersatzwahl bereits Mitglied der Behörde ist (§ 27a Abs. 2 GPR).

     

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    3. Apr. 2025 - Gemeindekommissionswahlen für die Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren

    Am Sonntag, 28. September 2025, finden die Gesamterneuerungswahlen folgender Gemeindekommissionen für die Amtsperiode 2026/2029 statt.

    - Finanzkommission (3 Mitglieder)
    - Steuerkommission (3 Mitglieder)
    - Steuerkommission- Ersatz (1 Mitglied)
    - Stimmenzähler (2 Mitglieder)
    - Stimmenzähler-Ersatz (2 Mitglieder)

    Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen.

    Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

    Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

    Werden nicht mehr wählbare Kandidaten und Kandidatinnen vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

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    27. März 2025 - Rechnungsabschluss 2024

    Einwohnergemeinde

    Die Rechnung 2024 der Einwohnergemeinde schloss mit einem Ertragsüberschuss von CHF 239'292.71 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 221'700.00. Der Ertragsüberschuss wurde der Vorfinanzierung Schulhausneubauten zugewiesen. Der um rund CHF 450'000.00 bessere Rechnungsabschluss 2024 ist hauptsächlich auf Mehreinnahmen bei den Quellensteuern und Aktiensteuern zurückzuführen.
     

    Der Steuerabschluss der Gemeinde Boswil weist für das Jahr 2024 bei den ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuern und einem Steuerfuss von 101% (analog Vorjahr) einen Ertrag von CHF 6'821'046.25 aus. Gegenüber dem Budget 2024 von CHF 6'805'000.00 beträgt die Abweichung 
    CHF +16'046.25 oder +0.24%. Die restlichen Steuerarten sind in der nachstehenden Auflistung aufgeführt.
     

     

    Bei der Abwasserbeseitigung resultierte ein Ertragsüberschuss von CHF 68'138.00 anstelle des budgetierten Ertragsüberschusses von CHF 5'700.00. Das Nettovermögen der Abwasserbeseitigung beträgt per Ende 2024 CHF 3'071'678.05.

    Bei der Abfallbewirtschaftung resultierte ein Ertragsüberschuss von CHF 22'649.73 (Budget Aufwandüberschuss CHF 2'000.00) ab, welcher in die Spezialfinanzierung eingelegt wird. Das Nettovermögen der Abfallwirtschaft beträgt per Ende 2024 CHF 309'917.86.

     

    Ortsbürgergemeinde

    Die Rechnung der Ortsbürgergemeinde schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 67'053.70 (Budget CHF 80'800.00) ab. Der Ertragsüberschuss von wurde ins Eigenkapital eingelegt. Dieses beträgt per Ende 2024 CHF 17'222'022.48.

    Die Rechnung des Forstbetriebs Region Muri schloss mit einem Ertragsüberschuss von CHF 187'775.84 ab. Der Boswiler Anteil am Ertragsüberschuss lag bei 31.36 % oder CHF 58'887.00. Die Forstwirtschaft schloss mit einem Gewinn von CHF 48'871.35 ab. Der Gewinn wurde als Einlage in den Waldfonds eingelegt. Der Waldfonds beträgt per Ende 2024 CHF 1'079'344.18.

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    27. März 2025 - Kehrichtentsorgung: Erweiterung Angebot bei der Entsorgungssammelstelle

    Die gemeindliche Entsorgungsstelle wird um die folgenden Angebote erweitert:

    • Plastikabfall
    • Papier Karton (das Angebot der Papiersammlungen bleibt weiterhin bestehen)

    Zudem wird das bestehende Angebot für «Aluminium und Blech» den heutigen Gegebenheiten angepasst. Auch werden die Öffnungszeiten der Sammelstelle ausgebaut. So wird die Sammelstelle neu jeden Samstag von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet sein. Die neuen Angebote können ab Samstag, 29. März 2025, genutzt werden. Die Bevölkerung wird zum ersten Tag der erweiterten Sammelstelle eingeladen. Der Gemeinderat offeriert jedem Besucher «Kaffi und Gipfeli». 

    Das Angebot für den Plastikabfall ist kostenpflichtig. Diese Art des Abfalls kann mittels eines Plastiksammelsacks (10 Säcke zu 60-Liter à CHF 25.00 und 10 Säcke zu 110-Liter à CHF 45.00) entsorgt werden. Die Verkaufsstellen sind: Volg, Migrol-Tankstelle und die Gemeindeverwaltung. Gemäss Art. 32 Abs. 5 des gemeindlichen Entsorgungsreglementes hat der Gemeinderat Gebührenanpassungen bei der Entsorgung zu erläutern. Er tut dies wie folgt:

    Bei der Plastikabfallsammlung handelt es sich um ein neues Angebot, welches dem Eigenwirtschaftsbetrieb «Abfall» Kosten verursacht. So muss der Eigenwirtschaftsbetrieb die wiederkehrenden Kosten für die Entsorgung dieser Abfallart, für die Säcke und den Vertrieb sowie für den Unterhalt bezahlen. Zudem muss hierfür ein entsprechender Container angeschafft werden. Diese Aufwendungen müssen aufgrund des gemeindlichen Entsorgungsreglementes kostendeckend (Verursacherprinzip) sein. 

    Der Gemeinderat dankt der Entsorgungskommission für ihre Arbeit bei der Angebotserweiterung der Sammelstelle und freut sich auf einen regen Besuch der Bevölkerung am Samstag, 29. März 2025. 

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    26. März 2025 - Gemeindeverband Kreisbezirksschule Muri: Einladung zur Abgeordnetenversammlung

    Die Delegierten der Gemeinde Boswil werden zur 113. Abgeordnetenversammlung vom Dienstag 6. Mai 2025 des Gemeindeverbandes Kreisbezirksschule Muri eingeladen.

    Gemäss § 13 der Verbandssatzung in den Verbandsgemeinden sind die Jahresrechnung, Kreditabrechnung, Rechenschaftsberichte sowie das Budget während 14 Tagen öffentlich aufzulegen - Die Unterlagen zur diesjährigen Abgeordnetenversammlung finden Sie unter https://www.schulemuri.ch/bez/abgeordnete-kreisbez.html/883.

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    13. März 2025 - Kehrichtentsorgung: Erweiterung Angebot bei der Entsorgungssammelstelle

    Die gemeindliche Entsorgungsstelle wird um die folgenden Angebote erweitert:

    • Kunststoffabfall
    • Papier Karton (das Angebot der Papiersammlungen bleibt weiterhin bestehen)

    Zudem wird das bestehende Angebot für «Aluminium und Blech» den heutigen Gegebenheiten angepasst. Auch werden die Öffnungszeiten der Sammelstelle ausgebaut. So wird die Sammelstelle neu jeden Samstag von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet sein. Die neuen Angebote können ab Samstag, 29. März 2025, genutzt werden. Die Bevölkerung wird zum ersten Tag der erweiterten Sammelstelle eingeladen. Der Gemeinderat offeriert jedem Besucher «Kaffi und Gipfeli». 

    Das Angebot für den Kunststoffabfall ist kostenpflichtig. Diese Art des Abfalls kann mittels eines Kunststoffsammelsacks (10 Säcke zu 60-Liter à CHF 25.00 und 10 Säcke zu 110-Liter à CHF 45.00) entsorgt werden. Die Verkaufsstellen sind: Landi Freiamt und die Gemeindeverwaltung. Gemäss Art. 32 Abs. 5 des gemeindlichen Entsorgungsreglementes hat der Gemeinderat Gebührenanpassungen bei der Entsorgung zu erläutern. Er tut dies wie folgt:

    Bei der Kunstabfallsammlung handelt es sich um ein neues Angebot, welches dem Eigenwirtschaftsbetrieb «Abfall» Kosten verursacht. So muss der Eigenwirtschaftsbetrieb die wiederkehrenden Kosten für die Entsorgung dieser Abfallart, für die Säcke und den Vertrieb sowie für den Unterhalt bezahlen. Zudem muss hierfür ein entsprechender Container angeschafft werden. Diese Aufwendungen müssen aufgrund des gemeindlichen Entsorgungsreglementes kostendeckend (Verursacherprinzip) sein. 

    Der Gemeinderat dankt der Entsorgungskommission für ihre Arbeit bei der Angebotserweiterung der Sammelstelle und freut sich auf einen regen Besuch der Bevölkerung am Samstag, 29. März 2025. 

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    6. März 2025 - Sanierung und Sperrung Boswilerstrasse, Weissenbach

    Die Werkerschliessung für den Weiler Weissenbach und die Sanierung der Boswilerstrasse (Buttwil) kommen gut voran und es konnten dank der engen Zusammenarbeit aller Beteiligten einige Detailoptimierungen berücksichtigt werden. Ab dem 10. März 2025 steht bereits Etappe 4 an, in der sich die Arbeiten Richtung Weissenbach selber verlagern und wegen der Witterung noch auf den Belagseinbau auf der Boswilerstrasse gewartet werden muss. Entsprechend ist neu bis Mitte Mai 2025 die Ortsverbindungsstrasse zwischen Buttwil und Boswil gesperrt. Der Zubringerdienst ab Buttwil bis Hof Buechli sowie für landwirtschaftliche Arbeiten ist auf der Planie gestattet. Weil neu auch die Durchfahrt zwischen Weissenbach und Boswil aufgrund Bauarbeiten gesperrt ist, muss der Verkehr vom 10. März 2025 bis Mitte Mai 2025 (Belagsinstandstellung) über Muri oder Bettwil umgeleitet werden. Die Sperrung der Boswilerstrasse wird die Verkehrsteilnehmer pro Fahrt etliche Zusatzminuten kosten. Dennoch können so in einem Schlag sämtliche Werke (Wasser, Abwasser, Strom und Swisscom) sowie der Strassenbelag erneuert werden. Dies stellt sicher, dass auf lange Zeit keine weiteren Arbeiten an der Boswilerstrasse mehr nötig sind. Das Gesamtprojekt unterteilt sich in folgende Etappen, wobei die Etappen 1 bis 3 zeitgerecht abgeschlossen werden konnten:

    Etappe 1: Spülbohrung Weissenbach Höhe Weissenbach beim Abzweiger Weissenbach/Boswil/Buttwil ab 28.10.2024.
    Etappe 2: Sanierung Boswilerstrasse Teil Abzweiger Weissenbach/Boswil Richtung Buttwil bis Höhe Buchli bis Ende 2024.
    Etappe 3: Sanierung Boswilerstrasse Teil Höhe Buchli Richtung Buttwil bis Abzweiger Kantonsstrasse/Seetalstrasse bis Februar 2025.
    Etappe 4: Sanierung Weissenbach Teil Abzweiger Weissenbach/Boswil/Buttwil Richtung Weissenbach bis Anfang Weiler bis Mai 2025.
    Etappe 5: Sanierung Weissenbach Anfang Weiler Richtung Süden bis August 2025.
    Etappe 6: Sanierung Weissenbach Anfang Weiler Richtung Westen bis Dezember 2025.

    Allen Beteiligten, den Verkehrsteilnehmern und Anstössern wird für ihr Verständnis und ihre Geduld gedankt.