Öffentliche Auflage des Erschliessungsplans im Gebiet "im Vogelsang"

Mitteilung vom
16.01.2025

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht sowie der Mitwirkungsbericht liegen vom 21. Januar 2025 bis 20. Februar 2025 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. 

 

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Mit der Genehmigung des Erschliessungsplans «im Vogelsang» wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).