Veröffentlichung Gemeindeversammlungsbeschlüsse der Einwohnergemeinde

Mitteilung vom
10.07.2025

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 30. Juni 2025 veröffentlicht.

   

Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Davon ausgenommen sind die Beschlüsse betreffend Zusicherung des Gemeindebürgerrechts (Traktandum 6). Gemäss § 8 der Gemeindeordnung kann ein Fünftel der stimmberechtigten Einwohner/innen innert 30 Tagen verlangen, dass die Beschlüsse der Urnenabstimmung unterstellt werden. Zur Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindeverwaltung zur Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 11. August 2025