Öffentliche Auflage zweite Mitwirkung Teilrevision Nutzungsplanung 2021

Mitteilung vom
21.05.2026

Gestützt auf § 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) werden die Entwürfe mit den Erläuterungen im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens öffentlich aufgelegt. 

Die Unterlagen liegen vom 21. Mai 2026 bis 19. Juni 2026 auf der Gemeindekanzlei Boswil, Zentralstrasse 12, 5623 Boswil, auf und können während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Boswil, Zentralstrasse 12, 5623 Boswil, eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen.

Die erste Mitwirkungsauflage fand vom 1. Februar 2024 bis zum 1. März 2024 statt. Eingaben, die während der ersten Auflage gemacht wurden, haben weiterhin ihre Gültigkeit und der Gemeinderat wird diese prüfen und abwandeln.