Veröffentlichung Gemeindeversammlungsbeschluss der Einwohnergemeinde

Mitteilung vom
12.09.2024

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes wird der nachfolgende Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. September 2024 veröffentlicht.

  1. Zustimmung zum Projektierungskredit „Schulhausneubau, inkl. Werkleitungsumlegung“

Der Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung unterliegt dem fakultativen Referendum. Gemäss § 8 der Gemeindeordnung kann ein Fünftel der stimmberechtigten Einwohner/innen innert 30 Tagen verlangen, dass die Beschlüsse der Urnenabstimmung unterstellt werden. Zur Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindeverwaltung zur Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 11. Oktober 2024