Der Gemeinderat hat beschlossen, auf die Durchführung eines Jugendfestes im Jahr 2027 zu verzichten. Er begründet seinen Entscheid damit, dass im Jahr 2028 das neue Schulhaus eingeweiht wird. Diese Einweihung soll gebührend gefeiert werden und die Schülerinnen und Schüler erhalten ein entsprechendes Rahmenprogramm. Zudem erhält die Einwohnerschaft die Möglichkeit, das neue Schulhaus zu besichtigen und die Einweihung zu feiern.
Aktuell
In dieser Rubrik finden Sie laufend wichtige Informationen rund um das Dorfgeschehen. Schauen Sie regelmässig vorbei und bleiben Sie up to date.
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5. Jun 2026 - Jugendfest/ Schulhauseinweihung
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5. Jun 2026 - Beginn der Bauarbeiten an der Gemeindekanalisation im Bereich des Schulhauses in Boswil
Als Massnahme aus dem Generellen Entwässerungsplan (GEP) der Gemeinde Boswil ist vorgesehen, den Regenüberlauf beim Schulhaus (RA Schulhaus) aufzuheben. Mit dem aktuellen Bauvorhaben auf der privaten Parzelle Nr. 2300 zeigt sich zudem, dass eine Leitungsverlegung der Gemeindekanalisation unterhalb vom Regenauslass erforderlich ist, da diese die Parzelle 2300 diagonal durchquert und dadurch der geplanten Überbauung im Weg ist. Neu soll die Gemeindekanalisation über das Schulhausareal zum Anschluss in der Kantonsstrasse geführt werden. Die dafür notwendigen Tiefbauarbeiten finden vom 15. Juni 2026 bis voraussichtlich Ende August 2026 statt. Trotz aller Vorkehrungen ist für den Bereich in diesem Zeitraum mit Baulärm sowie Behinderungen zu rechnen. Der Zugang zu den Schulhäusern ist jederzeit möglich, die Baustelle wird abgesperrt sein. Die Fussgängerführung soll vor Ort beachtet und eingehalten werden.
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28. Mai 2026 - Hundehalter: Verhaltensregeln
Damit es keinen Konflikt zwischen Mensch und Hund gibt, sollten die Hundehalter folgende Verhaltensregeln berücksichtigen:
Verhalten im Siedlungsgebiet: Im Siedlungsgebiet, insbesonders rund um Kindergärten, Schulhäusern und Spielplätzen, ist der Hund an der Leine zu führen.
Rücksicht gegenüber Passanten: Der Hund darf niemanden belästigen. Beim Kreuzen oder Überholen von Passanten ist der Hund auf der abgewandten Seite an der Leine zu führen. Besondere Rücksicht gilt bei Begegnungen mit Müttern und Kleinkindern oder Kinderwagen, alten oder behinderten Personen, Sportlern (Jogger etc.).
Betreten verboten: Der Hund hat nichts in fremden Gärten oder landwirtschaftlich bestelltem Land verloren.
Nichts liegen lassen: Der Kot des Hundes ist aufzunehmen und mit einem Robidog-Säckchen ordnungsgemäss zu entsorgen. Zudem sind alle Gegenstände (zum Beispiel Stöcke) ebenfalls aufzunehmen und dürfen nicht liegen gelassen werden.
Begegnungen mit Kindern: In Anwesenheit von kleinen Kindern spielt man nicht mit dem Hund. Kind und Hund dürfen grundsätzlich nie unbeaufsichtigt gelassen werden.
Höflich bleiben bei Konflikten: Bei Konflikten den höflichen Umgang wahren. Die durch Hunde verursachten Schäden sind vom Hundehalter zu übernehmen.
Der Gemeinderat dankt allen Hundehaltern für das Einhalten dieser Regeln.
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14. Mai 2026 - Gemeindeverwaltung und Entsorgungsstelle am Pfingstmontag geschlossen
Die Gemeindeverwaltung und die Entsorgungsstelle bleiben am Pfingstmontag, 25. Mai 2026, geschlossen. Für die Meldung von Todesfällen sind wir gerne am Dienstag, 26. Mai 2026, wieder wie gewohnt erreichbar.
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14. Mai 2026 - Traktanden der Ortsbürgergemeindeversammlung
Am Freitag, 12. Juni 2026, 19.00 Uhr, in der Waldhütte beim „Pflanzgarten“, findet die Ortsbürgergemeindeversammlung statt. Hierfür werden die folgenden Traktanden unterbreitet:
Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. November 2025
Genehmigung der Rechnung 2025
Verschiedenes, Orientierung und Umfrage
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14. Mai 2026 - Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung
Am Dienstag, 9. Juni 2026, 20:00 Uhr, findet die nächste Einwohnergemeindeversammlung im Solino – Wohnen im Alter statt. Der Gemeinderat hat folgende Traktanden festgelegt:
Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2025
Genehmigung der Jahresrechnung 2025 sowie des Rechenschaftsberichts 2025
Genehmigung der Kreditabrechnungen:
Unterhalt Gemeindestrassen für die Amtsperiode 2022 - 2025
Unterhalt Flurstrassen für die Amtsperiode 2022 - 2025
4. Zustimmung zum Zusatzkredit für die Generelle Entwässerungsplanung, GEP 2. Generation
5. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an ausländische Staatsangehörige
a. Einbürgerungsgesuch Loch, Benedikt
9. Verschiedenes, Orientierung und Umfrage
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30. Apr 2026 - Info an alle Hundehalterinnen und Hundehalter
Leinenpflicht
Nicht sicher abrufbare Hunde gehören an die Leine. Dies gilt insbesondere im Wohngebiet, entlang von Privatland und eingezäunten Gärten wie auch entlang von Strassen (Strassenverkehr).
Hunde in Vorgärten
Bitte lassen Sie Ihren Hund nicht in fremden Vorgärten und Gärten frei herumlaufen um sich zu versäubern. Sie hätten auch keine Freude, wenn fremde Hunde in Ihrem Garten das Bein heben.
Hunde in landwirtschaftlichen Kulturen
Hundekot kann für Rinder, Schafe und Ziegen zur Gefahr werden. Dass der Kot bei Rindern, Kühen und Kälbern zu schwerwiegenden Gesundheitsstörungen führt, ist den wenigsten Hundehaltern bekannt. So sollten Hunde grundsätzlich an der Leine geführt werden und generell keinen Zutritt zu landwirtschaftlich genutzten Flächen haben.
Kotaufnahmepflicht
Gilt immer und überall. Die Entsorgung der Kotsäcklein hat im Robidog zu erfolgen! Landwirte und Spaziergänger werden Ihnen dankbar sein und es bedeutet auch gesundheitlichen Schutz für die Hunde.
Verstösse gegen diese Vorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbusse geahndet werden. Vielen Dank an alle, welche ihre Hundehalterpflichten bereits heute schon vorbildlich wahrnehmen.
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23. Apr 2026 - Betreten von Grundeigentum, insbesondere von Äckern und Wiesen
Das Betreten von fremdem Grundeigentum, insbesondere von Äckern und Wiesen, ist grundsätzlich nicht gestattet bzw. nur so weit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Äckern und Wiesen (z.B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) zu verzichten.
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26. Mär 2026 - Rechnungsabschluss 2025 Einwohner- und Ortsbürgergemeinde
Einwohnergemeinde
Die Rechnung 2025 der Einwohnergemeinde schloss mit einem Aufwandüberschuss von CHF 358'822.87 ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von CHF 17’200.00. Der Aufwandüberschuss konnte vollumfänglich aus den kumulierten Ergebnissen der Vorjahre entnommen werden.
Der um rund CHF 380'000.00 schlechtere Rechnungsabschluss 2025 ist einerseits auf die Kostenbeteiligung an der wassertechnischen Erschliessung des Weiler Weissenbach, den massiven Mehrkosten im Bereich Gesundheit und soziale Sicherheit sowie ausserordentlichen Ausgaben mit Dringlichkeit zurückzuführen.

Der Steuerabschluss der Gemeinde Boswil weist für das Jahr 2025 bei den ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuern und einem Steuerfuss von 101% (analog Vorjahr) einen Ertrag von
CHF 7'098'359.85 aus. Gegenüber dem Budget 2025 von CHF 7’230'000.00 beträgt die Abweichung
CHF -1131'640.15 oder -1.82%. Die restlichen Steuerarten sind in der nachstehenden Auflistung aufgeführt.
Bei der Abwasserbeseitigung resultierte ein Ertragsüberschuss von CHF 113'485.15 anstelle des budgetierten Ertragsüberschusses von CHF 85'600.00. Das Nettovermögen der Abwasserbeseitigung beträgt per Ende 2025 CHF 2'932'243.05.
Bei der Abfallbewirtschaftung resultierte ein kleiner Aufwandüberschuss von CHF 670.56 (Budget CHF 1’400.00) ab. Das Nettovermögen der Abfallwirtschaft beträgt per Ende 2025 CHF 311'549.95.
Ortsbürgergemeinde
Die Rechnung der Ortsbürgergemeinde schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 101'368.44 (Budget CHF 80'600.00) ab. Der Ertragsüberschuss von wurde ins Eigenkapital eingelegt. Dieses beträgt per Ende 2025 CHF 17'323'390.92.
Die Rechnung des Forstbetriebs Region Muri schloss mit einem Ertragsüberschuss von CHF 261'487.80 ab. Der Boswiler Anteil am Ertragsüberschuss lag bei 31.36% oder CHF 82'003.00. Die Forstwirtschaft schloss mit einem Gewinn von CHF 74'477.78 ab. Der Gewinn wurde als Einlage in den Waldfonds eingelegt. Der Waldfonds beträgt per Ende 2025 CHF 1'153'821.96.
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26. Mär 2026 - Baustelleninformation neues Schulhaus Boswil
Für die anstehenden Bauarbeiten «Werkleitungsverlegung im Bereich neues Schulhaus» und für die «Aushubarbeiten» werden in den kommenden Tagen die ersten Vorbereitungsarbeiten ausgeführt. Durch die Mitarbeitenden des Forstbetriebes Region Muri und durch die Mithilfe der gemeindlichen Werkhofmitarbeitenden werden verschiedene Bäume und Sträucher im Bereich der Baustelle fachmännisch entfernt. Die für den Beobachter frühe Baumfällung ist nötig, damit einerseits bei Baubeginn ab circa Juni die Bäume nicht in voller Blütenpracht sind und andererseits sich nicht Baumbrüter im Geäst bereits häuslich eingerichtet haben.