Aktuell

In dieser Rubrik finden Sie laufend wichtige Informationen rund um das Dorfgeschehen. Schauen Sie regelmässig vorbei und bleiben Sie up to date.

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    23. Jan. 2025 - Sperrung Mühlegasse

    Infolge der Bauarbeiten an der Mühlegasse bleibt diese während der Bauzeit gesperrt. Dies betrifft insbesonders der Zugang des «Zehntenweges» und des Fussweges von der röm.-kath. Kirchgemeinde. Die Sperrung wird damit begründet, dass die Unfallgefahr während der Bauphase hoch ist. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis. 

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    16. Jan. 2025 - Sperrung Mühlegasse

    Infolge der Bauarbeiten an der Mühlegasse bleibt diese während der Bauzeit gesperrt. Dies betrifft insbesonders der Zugang des «Zehntenweges» und des Fussweges von der röm.-kath. Kirchgemeinde. Die Sperrung wird damit begründet, dass die Unfallgefahr während der Bauphase hoch ist. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis. 

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    30. Nov. 2024 - Boswil-Info 45 / November 2024

    Inhaltsverzeichnis

    • Boswil Gemeindegrenzen - im Mittelalter und heute
    • Einblick in die Amtsstube, Abteilung Finanzen
    • Weiler Weissenbach erhält Werksleitungen
    • Der gesellige Mittagstisch der Pro Senectute Boswil
    • Jubilarenanlass
    • Chlausgesellschaft Boswil und Umgebung
    • Saxophon-Unterricht bei Simon Fluri
    • Einblicke in das Klassenzimmer der 1b
    • Seitenwechsel für einen Nachmittag
    • Erfolgreich bestandene Qualitätskontrolle
    • Nachtwanderung der Oberstufe
    • Erstmals im Europa-Park
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    14. Nov. 2024 - Hundehalter: Verhaltensregeln

    Damit es keinen Konflikt zwischen Mensch und Hund gibt, sollten die Hundehalter folgende Verhaltensregeln berücksichtigen:

    Verhalten im Siedlungsgebiet: 
    Im Siedlungsgebiet, insbesondere rund um Kindergärten, Schulhäusern und Spielplätzen, ist der Hund an der Leine zu führen. 

    Rücksicht gegenüber Passanten: 
    Der Hund darf niemanden belästigen. Beim Kreuzen oder Überholen von Passanten ist der Hund auf der abgewandten Seite an der Leine zu führen. Besondere Rücksicht gilt bei Begegnungen mit Müttern und Kleinkindern oder Kinderwagen, alten oder behinderten Personen, Sportlern (Jogger etc.).

    Betreten verboten: 
    Der Hund hat nichts in fremden Gärten oder landwirtschaftlich bestelltem Land verloren. 

    Nichts liegen lassen: 
    Der Kot des Hundes ist aufzunehmen und mit einem Robidog-Säckchen ordnungsgemäss zu entsorgen. Zudem sind alle Gegenstände (zum Beispiel Stöcke) ebenfalls aufzunehmen und dürfen nicht liegen gelassen werden. 

    Begegnungen mit Kindern:
    In Anwesenheit von kleinen Kindern spielt man nicht mit dem Hund. Kind und Hund dürfen grundsätzlich nie unbeaufsichtigt gelassen werden.

    Höflich bleiben bei Konflikten: 
    Bei Konflikten den höflichen Umgang wahren. Die durch Hunde verursachten Schäden sind vom Hundehalter zu übernehmen.

    Der Gemeinderat dankt allen Hundehaltern für das Einhalten dieser Regeln. 

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    3. Okt. 2024 - Verfallsanzeigen Steuern 2024

    Vor kurzem wurden die Verfallanzeigen für die Steuern 2024 zugestellt. Die Steuerpflichtigen erhalten eine Verfallanzeige, wenn die Steuern 2024 noch nicht vollumfänglich beglichen sind. Die Verfallanzeige ist keine Mahnung. Sie dient lediglich dazu, den Zahlungstermin für die provisorischen Steuern vom 31. Oktober 2024 nochmals anzukünden. Sollte sich eine steuerpflichtige Person in finanziellen Schwierigkeiten befinden oder sollte eine fristgerechte Bezahlung der offenen Steuern nicht möglich sein, so hat die steuerpflichtige Person mit der Abteilung Finanzen (finanzen@boswil.ch oder Tel. 056 678 90 05) Kontakt aufzunehmen. Nach erfolgter Mahnung kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Die Folge ist, dass Gebühren für Mahnungen (CHF 35.00) und Betreibungen (CHF 100.00) erhoben werden. 

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    16. Aug. 2024 - Inserat Lehrstelle 2025 Fachmann Betriebsunterhalt Hausdienst und Werkdienst
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    16. Aug. 2024 - Inserat Lehrstelle 2025 Kaufmann/Kauffrau
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    4. Juli 2024 - Obligatorische Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz; Vororientierung über die Teilnahmepflicht an alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen sowie Aus-länderinnen und Ausländer (Status C), welche dieses Jahr 23 Jahre alt werden

    Der aargauische Gesetzgeber hat seit dem 1. Januar 2024 geregelt, dass nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner (Frauen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer), die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, neu obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz in ihrer Region teilnehmen müssen (§ 18a Abs. 2 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau [BZG-AG]). Die Teilnahme an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung gilt als Amtstermin (§ 8c Abs. 1 der Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau).

    Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer (Status C) mit dem Jahrgang 2001 sind im Jahr 2024 verpflichtet, an der Veranstaltung in der eigenen Region teilzunehmen. Diese Information dient als Vororientierung. Pflichtige Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Laufe des Jahres von den regionalen Stellen aufgeboten. Dem Aufgebot ist Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung des Aufgebots kann, sofern keine rechtlich geregelten Ausnahmegründe vorliegen, sanktioniert werden. Weitere Auskünfte finden Sie unter www.ag.ch/Sicherheitsveranstaltung.

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    30. Juni 2024 - Boswil-Info 44 / Juni 2024

    Inhaltsverzeichnis

    • Unser Abwasser - wie weiter?
    • Neuer Mitarbeiter
    • Arbeitsjubiläen
    • Weibelinnen im Einsatz für Boswil
    • Die Musikgesellschaft stellt sich vor
    • Einblick in die Amtsstube
    • Die Entwicklung von Fröschen
    • Projektwoche zum Thema "Vielfalt"
    • Einblick in den Schülerrat der Oberstufe
    • Samuel Berger - Schlagzeuger
    • Begabungs- und Begabtenförderung
    • Ein bisschen Frieden
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    22. Mai 2024 - Abwasserverband Chlostermatte "Tag der offenen Tür - 40-Jahr-Jubiläum" am 15.06.2024

    Alle Details können Sie dem Flyer entnehmen.